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Die Förderkriterien der Südtiroler Sporthilfe
Gefördert werden talentierte Einzelsportler:innen (15–27 Jahre) aus Südtirol, vor allem in olympischen Disziplinen (und Naturbahnrodeln). Entscheidend sind nachweisbare sportliche Leistungen, Kaderzugehörigkeit und Entwicklungspotenzial. Voraussetzung ist, dass die Athleten für einen Südtiroler Verein starten (Ausnahmen gelten für Sportarten, die hier nicht angeboten werden) und nicht Mitglied einer Militärsportgruppe sind. Wintersportler:innen können von 30. April bis 31. Mai ansuchen; Sommersportler:innen von 1. Oktober bis 1. November.

Die genauen förderfähigen Disziplinen sowie deren Kriterien sind in den jeweiligen Richtlinien definiert. Grundvoraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem der Hauptwohnsitz in Südtirol, die Zugehörigkeit zu einem anerkannten Sportverband sowie die Einhaltung der festgelegten Altersgrenzen. Darüber hinaus werden sportliche Leistungen, Entwicklungspotenzial und Engagement in die Bewertung einbezogen.

Weiterführende Informationen:

 
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf steht Ihnen die Südtiroler Sporthilfe gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail, telefonisch oder über die im System angegebenen Kontaktformulare. Unser Team unterstützt Sie bei allen Anliegen rund um die Antragstellung und begleitet Sie durch den gesamten Einreichprozess.
 
Südtiroler Sporthilfe

Brennerstraße 9
39100 Bozen

Email: suedtiroler@sporthilfe.it
Tel: +39 0471 975717

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